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   BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88   

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https://dejure.org/1989,4381
BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88 (https://dejure.org/1989,4381)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 1 BvR 718/88 (https://dejure.org/1989,4381)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 1 BvR 718/88 (https://dejure.org/1989,4381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer weiteren Beschwerde in § 63a FGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Im Rahmen dieses Gestaltungsraumes verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG aber nur dann, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ungleich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 >88<).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Eine Gewährleistung von Rechtsmittelzügen durch das Grundgesetz gibt es nicht (vgl. BVerfGE 54, 277 >291<).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts durch Berliner Gerichte wendet, ist sie unzulässig, weil Entscheidungen Berliner Gerichte als Ausübung Berliner Landesgewalt aufgrund des alliierten Vorbehalts nicht mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (st. Rspr., BVerfGE 10, 229 >231<; 61, 319 >357<).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Zu beachten ist jedoch stets, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Kontrolle der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Gleichheitssatz nicht zu prüfen hat, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern nur, ob die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsbefugnis überschritten sind (BVerfGE 68, 287 >301<; 71, 364 >384<).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Zu beachten ist jedoch stets, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Kontrolle der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Gleichheitssatz nicht zu prüfen hat, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern nur, ob die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsbefugnis überschritten sind (BVerfGE 68, 287 >301<; 71, 364 >384<).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch Art. 19 Abs. 4 GG gebieten, daß gegen jede gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß (BVerfGE 49, 329 >340<; 65, 76 >90<).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch Art. 19 Abs. 4 GG gebieten, daß gegen jede gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß (BVerfGE 49, 329 >340<; 65, 76 >90<).
  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Soweit der Beschwerdeführer mittelbar die Verfassungswidrigkeit der bundesgesetzlichen Norm des § 63 a FGG gerügt hat, ist die Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfGE 37, 57 >62 f.<).
  • BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52

    Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts durch Berliner Gerichte wendet, ist sie unzulässig, weil Entscheidungen Berliner Gerichte als Ausübung Berliner Landesgewalt aufgrund des alliierten Vorbehalts nicht mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (st. Rspr., BVerfGE 10, 229 >231<; 61, 319 >357<).
  • EGMR, 08.07.2003 - 31871/96

    Rechtssache SOMMERFELD gegen DEUTSCHLAND

    Sie verwies auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. April 1989 (1 BvR 718/88), nach der die tatsächliche und rechtliche Situation nichtehelicher und ehelicher Kinder und ihrer Väter nicht vergleichbar sei, da eheliche Kinder regelmäßig mit ihrer Geburt in den durch das Grundgesetz gewährleisteten Schutz einer bestehenden Ehe eingebunden würden, was bei nichtehelichen Kindern nicht der Fall sei.
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZB 68/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts

    Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Geltung der Vorschrift bis zum 30. Juni 1998 bestehen nicht (vgl. dazu Nichtannahmebeschluß des BVerfG vom 27. April 1989 - 1 BvR 718/88 - BVerfG, FamRZ 1992, 157 ; OLG Köln, FamRZ 1997, 444 ).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 109/94

    Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 27.4.1989 - 1 BvR 718/88 - (wiedergegeben in Juris) folgendes ausgeführt:.
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